Abrechnung:

Privat Versicherte und Beihilfe: 

Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die privaten Krankenkassen und auch die Beihilfe übernehmen die Kosten fur die Psychotherapie durch einen approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Regel vollständig. Zu den enthaltenen Leistungen in ihrem Versicherungstarif und dem von der jeweiligen Versicherung geforderten Antragsverfahrens, erkundigen Sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse.


Selbstzahler: Die Gebühren richten sich nach der GOP (siehe oben).


Gesetzlich Versicherte: 
   
Wenn Sie bei keinem von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten einen Platz bekommen haben (zu lange Wartezeiten, zu weite Anfahrtswege, o.a.), kann in Einzelfällen über das Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden. Gerne erkläre ich Ihnen das Prozedere der Kostenerstattung und bin Ihnen bei der Beantragung behilflich.